Übersicht der Messpunkte im Landkreis Göppingen

Übersicht der Messpunkte im Landkreis Göppingen © ADFC Göppingen

Überholabstand zu Fahrrädern: ADFC zieht ernüchternde Bilanz

Der gesetzliche Überholabstand zu Fahrrädern wird mehrheitlich missachtet: Eine Messung des ADFC hat gezeigt, dass sich 58% aller Autofahrenden im Kreis Göppingen nicht an die Vorschriften hielten. Insgesamt wurden 3.800 Überholvorgänge ausgewertet

Eine mangelhafte oder fehlende Fahrradinfrastruktur und örtliche Besonderheiten verleiten Autofahrende oft dazu, eine Radlerin oder einen Radler zu eng zu überholen. Zudem sind die Gründe für menschliches Fehlverhalten vielfältig. Eine Poolnoodle-Aktion im Juni 2019 und unsere Plakat-Kampagne im Jahr 2020 sollten daher das Bewusstsein der Menschen zur Problematik schärfen.

Überholabstände sichtbar machen

Wie sieht aber drei Jahre später die Realität aus? Zur Klärung dieser Frage hat der ADFC im April und Mai 2023 die Fahrräder von 14 Testpersonen mit Abstandsmessgeräten ausgestattet. Die so genannten OpenBikeSensoren können Überholabstände zentimetergenau messen und auch die dazugehörigen Standorte anhand von GPS-Daten lokalisieren.

Radfahrer wird mit weniger als 1,5 m überholt
Radfahrer wird mit weniger als 1,5 m überholt © Ulf Dietze / adfc hamburg

Kurz und knapp

  • 14 Freiwillige befuhren 6 Wochen lang die Straßen im Kreis Göppingen
  • Insgesamt 3.779 Überholvorgänge wurden erfasst (93% innerorts, 7% außerorts)
  • Nur 42% der Kfz hielten den gesetzlichen Mindestabstand ein
  • 14% aller Überholvorgänge erfolgten mit weniger als 1 Meter, teils sogar weniger als 50 cm 
  • Engster Überholvorgang: 14 cm

Ausgangslage

Wie schon mehrfach berichtet, sind durch die Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) im April 2020, die bisher schon durch Gerichtsurteile bestätigten Überholabstände zu Radfahrenden offiziell in die StVO übernommen worden.

§ 5 StVO Absatz 4 zum Überholabstand:

„Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden.
Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.
An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Radfahrende dort wartende Kraftfahrzeuge […] rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind.“

Ursache für die Missachtung der Vorschrift ist oft die mangelhafte und veraltete Verkehrsinfrastruktur, die dem zunehmenden Radverkehr und den modernen Fahrrädern nicht gerecht wird. Die schlechte Infrastruktur verursacht in vielen Situationen menschliches Fehlverhalten. Experten fordern deshalb separate, von der Straße getrennte Radwege. Solange die aber nicht vorhanden sind, muss auf der Straße ein ausreichender Überholabstand eingehalten werden.

Deshalb hatte der ADFC Göppingen im selben Jahr die eingangs erwähnte Plakat-Aktion ins Leben gerufen. Die Plakate im Format 3,40 x 1,70 Meter wurden zusammen mit 29 Städten und Gemeinden in den jeweiligen Ortseinfahrten aufgestellt, um auf den Mindestabstand hinzuweisen und für Rücksichtnahme zu werben.

Traurige Aktualität: der Unfalltod des OpenBikeSensor-Gründungsmitglieds Andreas Mandalka (Natenom)

Am 30.01.2024 starb bei einem Unfall mit dem Fahrrad Andreas Mandalka alias #Natenom. Er hat mitgeholfen den OpenBikeSensor bekannt zu machen und setzte sich in vielfältiger Art und Weise dafür ein, dass das sichere Überholen von Radfahrenden in den Köpfen ankommt. Dass er jetzt von einem Autofahrer überfahren wurde, ist mehr als tragisch. Ein Nachruf auf der Webseite des OpenBikeSensor würdigt Natenom

Auch wir erlebten während unserer Messfahrten mehr als eine sehr gefährliche Überholung. Die engste Überholung lag bei 14 cm (Details dazu weiter unten)! Deshalb fordern auch wir die "Vision Zero": keine Getöteten und Schwerverletzten im Straßenverkehr

ADFC Baden-Württemberg: "Unser Ziel ist die Vision Zero, wie sie auch vom Verkehrsministerium in Baden-Württemberg ausgerufen wurde. Dazu bedarf es aber entsprechender Investitionen, Prioritätensetzungen und auch des Engagements aller Beteiligten. Sicherheitsrelevante Verstöße wie Falschparken und das Nichteinhalten von Überholabständen oder Tempolimits müssen konsequent geahndet werden. Wir fordern ein lückenloses Radverkehrsnetz auch parallel zu Landstraßen, damit Radfahrende sicher von A nach B kommen können. Dort, wo es keine sicheren und gut nutzbaren Radwege gibt, muss die Geschwindigkeit außerorts reduziert werden, um die Verkehrsteilnehmenden weniger zu gefährden. Wir brauchen unverzüglich Sofortmaßnahmen, die direkt wirken, keine Lippenbekenntnisse!"

Auswertung

Während der Messfahrten im Landkreis Göppingen wurden insgesamt 3.779 Überholvorgänge erfasst. Davon waren 93 % der Messungen auf Straßen innerorts und 7 % außerorts.

Da unsere Freiwilligen die Befahrung im Rahmen ihrer üblichen Radfahrten durchführten, liegt der Befahrungsschwerpunkt und damit auch die Häufigkeit an Überholvorgängen dort, wo deren Lebensmittelpunkt ist. Um verlässliche Aussagen aus den Fahrten ableiten zu können, haben wir möglichst viele Messdaten zu einer bestimmten Strecke benötigt. Daher haben wir uns erstens auf einen Bereich zwischen Rechberghausen und Donzdorf, über Göppingen, Eislingen und Süßen konzentriert. Im Raum um Geislingen, Ebersbach und der Voralb war die Datenlage zu dünn. Aus diesem Grund haben wir uns in der Auswertung auf das mittlere Filstal fokusiert. Zweites wollen wir uns nicht in einer Vielzahl an Straßen verzetteln. Weniger ist mehr. Nach diesem Grundsatz haben wir uns auffällige Abschnitte etwas genauer angesehen.

Messergebnisse im Landkreis Göppingen

Zusammenfassung der Ergebnisse:

  • Bei allen erfassten Überholvorgängen im Landkreis Göppingen hielten nur 42 % der Kraftfahrzeuge den gesetzlichen Mindestabstand ein.
  • Innerorts wurde der Seitenabstand von mindestens 1,5 m in 44 % der Fälle eingehalten.
  • Außerorts, wo in der Regel 100 km/h erlaubt sind, wurde der Mindestabstand von mindestens 2,0 m nur von 17 % der Kraftfahrzeuge eingehalten. Wobei hier die Datenlage etwas dünn war.
  • Bei 14 % aller Überholvorgänge von Kraftfahrzeugen war weniger als ein Meter Abstand zum Radfahrer, auch extreme Gefährdungen mit Seitenabständen unter 50 cm kamen immer wieder vor.
  • Die engste Überholung innerorts betrug 14 cm (in der Salacher Straße in Süßen)
  • Die engste Überholung außerorts betrug 32 cm (in der Salacher Straße in Süßen)
  • Die weiteste Überholung innerorts war bei 2,85 m (im Sommerauweg in Süßen, bei der Rettungswache)
  • Die weiteste Überholung außerorts war bei 2,78 m (in der Lorcher Straße in Göppingen und in der Hauptstraße in Donzdorf, jeweils nach dem Ortsschild)

Die gefährlichsten Überholungen, innerorts (14 cm) wie auch außerorts (32 cm), ereigneten sich während des Befahrungszeitraums auf der Salacher Straße in Süßen, was diese Straße theoretisch zur gefährlichsten Straße im Landkreis macht. Gleichzeitig fand auch die großzügigste Überholung innerorts in Süßen statt und zwar im Sommerauweg (2,85 m). Bezeichnenderweise war diese kurz vor der Rettungswache des Deutschen Roten Kreuzes.

Die Detailauswertungen zu folgenden Städten und Gemeinden werden wir in den kommenden Wochen der Öffentlichkeit präsentieren. Dabei werden wir unseren Fokus auf die wichtigsten Straßenabschnitte richten:

  • Göppingen (u.a. Lorcher Straße, Nördl. Ringstraße, Burgstraße)
  • GP-Holzheim (Göppinger Straße)
  • Eislingen (u.a. Stuttgarter Straße, Hindenburg- / Jahnstraße)
  • Salach (Wilhelmstraße)
  • Süßen (u.a. Heidenheimer Straße)
  • Donzdorf (Hauptstraße - innerorts und außerorts)

Interessant war bei der Aktion auch der einzige Streckenabschnitt, den wir zusätzlich zum Befahrungszeitraum im Frühjahr, ein zweites Mal im Dezember untersucht haben. Das war die Lorcher Straße in Göppingen, nämlich vor und nach der Verbreiterung der dortigen Schutzstreifen. Die Erkenntnisse dazu verraten wir wie oben erwähnt, in einem eigenen Beitrag über die Ergebnisse in Göppingen.

Gesamtauswertung

Überholvorgänge im Landkreis Göppingen

Technik des OpenBikeSensors

Ein Mitarbeiter des Höchstleistungsrechenzentrums Stuttgart (HLRS) entwickelte ursprünglich den OpenBikeSensor (OBS). Dieser wird inzwischen von einem Freiwilligenteam laufend weiterentwickelt und verbessert.

Auf der Webseite des OBS ist zu lesen: "... Zentrales Hilfsmittel und Namensgeber des OpenBikeSensors ist unser Überholabstandsmesser, ein kleines technisches Gerät am Fahrrad. Während der Fahrt misst es den Abstand nach links und rechts (minus Lenkerbreite) und zeichnet die Fahrt via GPS auf. Überholmanöver kann die:der Radler:in per Taste am Lenker bestätigen. Nicht aufgezeichnet werden Fahrzeug- oder Personendaten der Überholenden. Uns geht es hauptsächlich um die Seitenabstände zu anderen Verkehrsteilnehmer:innen."

Zusammen mit SimRa (Sicherheit im Radverkehr), einer App die Fahrradfahrten aufzeichnet, um gefährliche Situationen zu erkennen, wurde der OpenBikeSensor im Jahr 2022 mit dem Deutschen Fahrradpreis in der Kategorie Service & Kommunikation ausgezeichnet.

Nähere Informationen zu den Entwicklungsdaten, zur Bauanleitung sowie dem Zugang zum Forum sind unter www.openbikesensor.org verfügbar.

Ein anschauliches Video zum Thema "Wie funktioniert der OpenBikeSensor?" ist hier zu finden

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https://goeppingen.adfc.de/artikel/ueberholabstand-zu-fahrraedern-adfc-zieht-ernuechternde-bilanz

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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