Silberner Pannenflicken geht nach Uhingen

Bei dieser Auszeichnung kommt vermutlich keine Freude auf: Uhingen erhält den Pannenflicken 2020/2021 in Silber

Der Pannenflicken ist ein bundesweiter Negativpreis, der seit 2006 von der Initiative Cycleride für die „schlechtesten Radverkehrslösungen“ verliehen wird. Die Filstalkommune belegt damit Platz 2 hinter der Ruhrgebietsstadt Wuppertal.

Die Juroren kritisieren „ein Sammelsurium an Verstößen gegen diverse Vorschriften und Regularien, das gesetzestreue Radfahrer zum ständigem Wechsel der Fahrbahnseiten zwingt“. Fahrradnutzer müssen teilweise viel zu schmale Radwege mit Schiebepassagen durch Gehwegabschnitte benutzen oder alternativ in Tempo-30-Zonen ausweichen, wo sie eigentlich nicht hinwollen.

Mit insgesamt 17 Bildern dokumentiert die Jury die „indiskutable Radverkehrsführung mit reichlich Unfallpotential“. Die Kritik bezieht sich insbesondere auf die Ortsdurchfahrt und somit auf alltägliche Routen. Zügiges und sicheres Vorwärtskommen wird dadurch insbesondere für Alltagsradfahrer wie z.B. Berufspendler nicht verhindert. In der detaillierten Bewertung werden unter anderem „verschiedene Verstöße gegen die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (StVO)“ aufgelistet.

Eine pikante Note hat der Negativpreis auch durch das Ausscheren von Uhingen im vergangenen Jahr beim geplanten Radschnellweg Filstal: Trotz hoher Zuschüsse des Landes hatte die Stadt eine Beteiligung an der geplanten Alltagsradverbindung auf der Filstalachse abgelehnt. Das Projekt schien dadurch bereits totgeglaubt und konnte nur durch intensive Bemühungen des Landkreises noch gerettet werden.

Innerhalb von 5 Jahren geht damit zum zweiten Mal ein Negativpreis in den Kreis Göppingen: 2016 hatte Donzdorf für die unfallträchtigen Umlaufsperren auf dem Lautertalradweg den Goldenen Pannenflicken erhalten.

http://www.cycleride.de/component/joomgallery/uhingen.html

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https://goeppingen.adfc.de/artikel/silberner-pannenflicken-geht-nach-uhingen-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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