Ist das Kunst oder kann das weg?

Es ist vollbracht: Eine seit den 1970er-Jahren stillgelegte Ampel an der Süßener Haldenstraße wurde im Oktober 2022 in aller Stille entfernt

Jahrzehntelang stand der rostige Ampelmast mitten auf dem benutzungspflichtigen Geh- und Radweg von Süßen nach Salach. Hier querte einst eine Industriebahn, die das Areal der ehemaligen Firma Kuntze mit dem Bahnstrecke Stuttgart - Ulm verband. Vor ungefähr 50 Jahren wurde das Bahngleis stillgelegt. Die ebenfalls stillgelegte Ampel blieb stehen, rostete seither vor sich hin und stand Radfahrenden im Weg.

Bei Dunkelheit war sie nicht nur ein Hindernis, sondern auch eine Gefahrenquelle. Und sie entsprach auch nicht den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Der ADFC bemühte sich deshalb seit vielen Jahren um die Entfernung des Hindernisses. Ein guter Wille auf Seiten aller Behörden war erkennbar. Nicht erkennbar war hingegen, wer für den stillgelegten Masten zuständig ist: Deutsche Bahn? Stadt? Landkreis? Oder gar das Land?

Die Frage drehte sich ein paar Jahre im Kreis. Dann kam 2021 Unterstützung vom Landtagsabgeordneten Sascha Binder. Er wendete sich wegen des Masts mit einem persönlichen Schreiben an den Regierungspräsidenten und bekam auch Antwort: Das ausgediente Exemplar stehe an einer früheren Landesstraße, die zur Kreisstraße herabgestuft wurde. Eine Entfernung müsse das auch für den Landkreis Göppingen zuständige Straßenbauamt des Landkreises Esslingen veranlassen. Natürlich musste auch das Eisenbahnbundesamt eingeschaltet werden. Und das letzte Wort habe natürlich der Eigentümer des Firmengeländes, zu dem einst das stillgelegte Bahngleis gehörte.

So trafen sich dann 2022 alle Beteiligten zu einer Verkehrsschau vor Ort und es kam zum einstimmigen Beschluss: Der Ampelmast ist kein Kunstobjekt, er kann also entfernt werden.

Wer anderer Meinung ist und Metallobjekte gern als Kunstwerk betrachtet, muss sich trotzdem keine Sorgen machen: Es herrscht noch kein Mangel an Kunstgegenständen auf den Radwegen im Landkreis. Der ADFC bemüht sich zwar auch andernorts um deren Entfernung und konnte manchen Kommunen auch schon beachtliche Fortschritte attestieren. Aber der Weg zur Metallfreiheit auf Geh- und Radwegen ist trotzdem noch lang.

Um Missverständnisse zu vermeiden, sei aber eines noch erwähnt:

Der ADFC lehnt Metallgegenstände natürlich nicht grundsätzlich ab. Im Gegenteil: Robuste Fahrrad-Abstellbügel aus Metall wünschen wir uns durchaus noch an vielen Orten.

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https://goeppingen.adfc.de/artikel/ist-das-kunst-oder-kann-das-weg

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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