Fußgängersteg über die Fils in Süßen

Fußgängersteg über die Fils in Süßen © ADFC Göppingen, Thomas Gotthardt

ADFC für Erhalt des Filsstegs

In Diskussionsbeiträgen um den Süßener Filssteg wurde mehrmals der falsche Eindruck erweckt, ein Abriss beruhe auf dem Radverkehrskonzept des ADFC. Wir weisen darauf hin, dass dies nicht zutrifft und wir uns für den Erhalt des Stegs aussprechen

Kern des 119-seitigen ADFC-Konzepts ist ein Bündel von Maßnahmen, um langfristig mehr Menschen auf innerörtlichen Kurzstrecken zum Umstieg vom Auto auf das platzsparende Fahrrad zu bewegen. Die Einführung von Tempo 30 und von Mini-Kreisverkehren sind kein originärer Bestandteil des Radverkehrskonzepts; sondern des schon früher vom Gemeinderat beschlossenen Ortsentwicklungskonzepts. Die Maßnahmen sind aus Sicht des ADFC auch sinnvoll, um insbesondere erfahrenen Alltagsradelnden die Benutzung der Straße zu erleichtern.

Dies darf aber nicht als verbindliche Pflicht zur Straßenbenutzung auf der Filsbrücke fehlinterpretiert werden. Vorsichtige oder besorgte Menschen brauchen eine Möglichkeit, die Brücke ohne hautnahen Kontakt mit tonnenschweren Kfz zu überqueren. Das hat unter anderem der Stadtseniorenrat in einem Schreiben zum Ausdruck gebracht, und auch der ADFC hat darauf hingewiesen – unter anderem in einer Stellungnahme vom März.

Im Straßenverkehrsrecht gibt es eine Regelung, die schon heute auf dem Filssteg angewendet wird und für deren Fortführung der ADFC plädiert hatte: Den Gehweg mit Fahrradfreigabe („Zusatzschild: Fahrrad frei“): Radfahrende dürfen den Weg mit angepasster Geschwindigkeit nutzen (Schrittverkehr bei Begegnung mit Fußgängern), es besteht aber keine Benutzungspflicht.

Die Regelung funktioniert nach unserer Erkenntnis auf dem Filssteg sehr gut. Auch der Stadtseniorenrat hat darauf hingewiesen, dass keine Konflikte bekannt sind. Offenbar ist aber die Vermutung weit verbreitet, der Steg sei ein benutzungspflichtiger Geh-/ Radweg. Selbst das Planungsbüro LK Argus hat dies in seinem Bericht vom 10.2.2023 versehentlich unterstellt und erst nach einem Hinweis des ADFC korrigiert. Ein Auszug unseres Hinweises ist als Anhang beigefügt.

Es ist uns wichtig, nochmals auf den Grundsatz unseres Konzepts hinzuweisen. Ziel ist die Schaffung einer Win-Win Situation für alle Verkehrsteilnehmer: Fußgänger, Auto- und Radfahrende. Um das zu erreichen, sollten langfristig baulich getrennte Wege für alle Verkehrsteilnehmer angestrebt werden. Wenn dies – insbesondere an Engstellen - nicht möglich ist, sollen Radfahrende entsprechend ihrem persönlichen Sicherheitsempfinden die Wahl haben zwischen Straße und Gehweg mit Fahrradfreigabe.

Diese Zielsetzung entspricht auch den Grundsätzen der „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt), auf die wir im Radverkehrskonzept ebenfalls hingewiesen haben.

Der Filssteg ist deswegen ein wichtiger Baustein im Gesamtkonzept – nicht nur für Radfahrende, sondern für alle Verkehrsteilnehmer.

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https://goeppingen.adfc.de/artikel/adfc-fuer-erhalt-des-filsstegs

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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