ADFC für Erhalt des Filsstegs
In Diskussionsbeiträgen um den Süßener Filssteg wurde mehrmals der falsche Eindruck erweckt, ein Abriss beruhe auf dem Radverkehrskonzept des ADFC. Wir weisen darauf hin, dass dies nicht zutrifft und wir uns für den Erhalt des Stegs aussprechen
Kern des 119-seitigen ADFC-Konzepts ist ein Bündel von Maßnahmen, um langfristig mehr Menschen auf innerörtlichen Kurzstrecken zum Umstieg vom Auto auf das platzsparende Fahrrad zu bewegen. Die Einführung von Tempo 30 und von Mini-Kreisverkehren sind kein originärer Bestandteil des Radverkehrskonzepts; sondern des schon früher vom Gemeinderat beschlossenen Ortsentwicklungskonzepts. Die Maßnahmen sind aus Sicht des ADFC auch sinnvoll, um insbesondere erfahrenen Alltagsradelnden die Benutzung der Straße zu erleichtern.
Dies darf aber nicht als verbindliche Pflicht zur Straßenbenutzung auf der Filsbrücke fehlinterpretiert werden. Vorsichtige oder besorgte Menschen brauchen eine Möglichkeit, die Brücke ohne hautnahen Kontakt mit tonnenschweren Kfz zu überqueren. Das hat unter anderem der Stadtseniorenrat in einem Schreiben zum Ausdruck gebracht, und auch der ADFC hat darauf hingewiesen – unter anderem in einer Stellungnahme vom März.
Im Straßenverkehrsrecht gibt es eine Regelung, die schon heute auf dem Filssteg angewendet wird und für deren Fortführung der ADFC plädiert hatte: Den Gehweg mit Fahrradfreigabe („Zusatzschild: Fahrrad frei“): Radfahrende dürfen den Weg mit angepasster Geschwindigkeit nutzen (Schrittverkehr bei Begegnung mit Fußgängern), es besteht aber keine Benutzungspflicht.
Die Regelung funktioniert nach unserer Erkenntnis auf dem Filssteg sehr gut. Auch der Stadtseniorenrat hat darauf hingewiesen, dass keine Konflikte bekannt sind. Offenbar ist aber die Vermutung weit verbreitet, der Steg sei ein benutzungspflichtiger Geh-/ Radweg. Selbst das Planungsbüro LK Argus hat dies in seinem Bericht vom 10.2.2023 versehentlich unterstellt und erst nach einem Hinweis des ADFC korrigiert. Ein Auszug unseres Hinweises ist als Anhang beigefügt.
Es ist uns wichtig, nochmals auf den Grundsatz unseres Konzepts hinzuweisen. Ziel ist die Schaffung einer Win-Win Situation für alle Verkehrsteilnehmer: Fußgänger, Auto- und Radfahrende. Um das zu erreichen, sollten langfristig baulich getrennte Wege für alle Verkehrsteilnehmer angestrebt werden. Wenn dies – insbesondere an Engstellen - nicht möglich ist, sollen Radfahrende entsprechend ihrem persönlichen Sicherheitsempfinden die Wahl haben zwischen Straße und Gehweg mit Fahrradfreigabe.
Diese Zielsetzung entspricht auch den Grundsätzen der „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt), auf die wir im Radverkehrskonzept ebenfalls hingewiesen haben.
Der Filssteg ist deswegen ein wichtiger Baustein im Gesamtkonzept – nicht nur für Radfahrende, sondern für alle Verkehrsteilnehmer.