ADFC-Kampagne zum Überhol-Mindestabstand
Der Mindestabstand von 1,50 Metern gilt nicht nur zum Schutz vor dem Coronavirus. Dieselbe Regel gilt auch für Autofahrer beim Überholen von Radfahrern. Darauf macht der ADFC Göppingen mit einer Plakat-Aktion aufmerksam
Am 28. April ist die Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Sie soll unter anderem Radfahrer besser schützen und schreibt deshalb auch einen Abstand beim Überholen vor. Autofahrende müssen zu Radfahrenden innerorts mit mindestens 1,50 Meter Sicherheitsabstand einhalten. Außerorts sind es sogar zwei Meter. Dies galt zwar zuvor schon durch Gerichtsentscheidungen, steht jetzt aber ausdrücklich in der StVO.
Die Regelung gilt unabhängig davon, ob Radfahrende auf der Fahrbahn, auf „Schutzstreifen“ oder geschützten Radfahrstreifen unterwegs sind. Faktisch bedeutet dies ein Überholverbot an allen Stellen, die nicht die notwendige Breite haben. Viele Autofahrer kennen diese Vorschrift jedoch nicht. Der ADFC hat deshalb eine Plakat-Aktion ins Leben gerufen, die darauf hinweisen soll, dass Radfahrer keine Knautschzone haben.