Wintereinbruch 2023

Wintereinbruch 2023 © ADFC Göppingen, Bärbel Vogl

Göppingen und das leidige Thema Winterdienst auf Radwegen

"Ein guter Winterdienst auf Radwegen ist ein wesentlicher Beitrag zu einem sicheren und nachhaltigen Verkehr in den Städten", Dr.-Ing. Host Wanke, Vorsitzender der VKU-Fachausschusses Winterdienst

Alle Jahre wieder… kommt so ganz plötzlich der Winter, auch in 2023. Und alle Jahre wieder kommt in dieser Jahreszeit aber nicht das Christkind nach Göppingen, sondern Knecht Ruprecht mit seiner Rute im Gepäck – solange, bis es auch in der Stadt Göppingen mit dem Winterdienst auf Radwegen klappt.

Einschlägige Fachliteratur verweist darauf, "... um das Fahrrad als ganzjähriges Verkehrsmittel zu etablieren, ist es unabdingbar, dem Radverkehr beim Winterdienst eine ebenso hohe Aufmerksamkeit wie dem Kfz-Verkehr zu schenken. ... Die Beispiele aus anderen europäischen Städten zeigen, dass die Menschen durchaus bereit sind, das ganze Jahr über Rad zu fahren, wenn die Bedingungen gut sind.  ... Die Winterdienstpflicht auf deutschen Radwegen entspricht der auf den Straßen, da die Radwege rechtlich als Fahrbahnen gelte. ... Ein funktionierender und effektiver Winterdienst auf Radwegen ist damit auch für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit von großer Bedeutung ... Die wichtigsten Strecken müssen zu Beginn des Berufsverkehrs geräumt werden – dazu zählen das Hauptradwegenetz, Radschnellwege oder überörtliche Alltagsverbindungen ..."

Dazu gehören u.a. in Göppingen:

  • Friedrich-Ebert-Str. - ein Schulradweg – nicht geräumt.
  • Großeislinger Straße Richtung Eislingen – eine bedeutende Strecke für Radpendler zum Bahnhof Göppingen, zur Schule oder zur Arbeit – nicht geräumt.
  • Poststraße – nicht geräumt.

"Der Einsatz abstumpfender Stoffe auf Radwegen ist völlig verfehlt" - Splitt

"Optimale Streustrategie: Aufsprühen von Salzlösung nach Kehren des Schnees"

Warum tut sich Göppingen so schwer? Auf der Großeislinger Straße, Fahrtrichtung Eislingen bis zur Gemarkungsgrenze Göppingen: Eis, Schnee und Split. Ab der Gemarkungsgrenze Eislingen ist der gesamte Radweg auf ganzer Breite frei von alledem!

In Eislingen sind auch die Wege entlang der Fils auf ganzer Breite geräumt! Einziger Wermutstropfen in Eislingen: sie streuen pfundweise grobes Salz.

Wir können alle nur hoffen, dass die Kenntnisse aus der Fach-Zeitschrift „Der Bauhofleiter“ auch bald in Göppingen umgesetzt werden (siehe blauer Medienkasten nebenan bzw. unten).

Alle Fotos © ADFC Göppingen, Bärbel Vogl und Armin Brendel

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https://goeppingen.adfc.de/artikel/goeppingen-und-das-leidige-thema-winterdienst-auf-radwegen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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