Umlaufsperren an der priv. Grundstücksausfahrt die zum Sturz führten © ADFC Göppingen

Schwerer Unfall eines Radfahrers an Umlaufsperre auf Lautertal-Radweg

Am Montag, 16.11.2015 wurde ich Zeuge eines Notarzt-Einsatzes an der Privatzufahrt zum Gräflich Rechberg'schen Wohn- und Verwaltungsgebäude. Ein Radfahrer aus Böhmenkirch kollidierte mit einer so genannten Umlaufsperre und wurde schwer verletzt.

Der Unfall reiht sich ein in eine Vielzahl von Ereignissen. Vor etwa 4 Monaten ist beispielsweise nur 200 Meter entfernt an einer baugleichen Umlaufsperre eine Radlerin gestürzt und hat sich das Handgelenk gebrochen.

So geht das schon seit Jahren. Wobei wir nur von einem Bruchteil der Unfälle Kenntnis bekommen (durch Zufall). Kein einziger Sturz wird polizeilich gemeldet, weil es keinen Unfallgegner gibt bzw. der Gegner ein Metallgestell ist.

Es gibt aber – ernsthaft – folgende Faustregel: Begib Dich zum Radweg und befrage die ersten zehn vorbeikommenden Radler. Mindestens einer wird garantiert von einem Vorfall berichten können. Mit größerer Wahrscheinlichkeit sind es zwei oder gar drei von den zehn Personen.

Schon 2013 hat die Bürgerinitiative "Donzdorfer Fahr-Rat" auf das Problem hingewiesen. Nachdem deren Verbesserungsvorschläge kein Gehör fanden (es gab nur minimale kosmetische Anpassungen zu Alibi-Zwecken: abgeblätterte Reflexfolie wurde erneuert und ein bisschen Straßenbegleitgrün wurde zurückgeschnitten), hat sich diese an den ADFC gewendet, der sich seither ebenso ergebnislos an der Stadt abarbeitet.

Das pikante am jüngsten Unfall: Nur 2 Monate zuvor hatte der ADFC ein Gespräch mit dem Donzdorfer Ordnungsamt. Zum wiederholten Mal haben wir auf die Kontraproduktivität der Umlaufsperren hingewiesen und insbesondere beim gräflichen Anwesen um eine "Entschärfung" gebeten. Angesichts einer Frequenz von z.T. über 100 Radfahrern pro Stunde bei 3 bis 0 (null) Autos + Traktoren auf der gräflichen Privatzufahrt (siehe dazu Untersuchung der Bürgervereinigung im "blauen Medienkasten", Seite 17) haben wir auch eine Vorfahrtgewährung für den Radweg angesprochen -  so wie dies z.B. in Süßen bei der Tierkörperbeseitigungsanlage der Fall ist. Die gräfliche Privatzufahrt scheint für die Stadt jedoch eine Art "heilige Kuh" zu sein. Das Thema wurde an dieser Stelle beendet und wir erhielten keine Begründung für die Tabuisierung.

Bei einer Gemeinderatssitzung im März waren die Umlaufsperren ein Punkt auf der Tagesordnung. Dabei hat Bürgermeister Stölzle dem Gremium einen Grundsatzbeschluss zum Erhalt aller Umlaufsperren abgerungen und - wenn auch widerwillig - das Ordnungsamt zu einem informellen Gespräch mit dem ADFC beauftragt. Ansonsten wurden nochmals kosmetische Änderungen vorgeschlagen, die aber bis heute nicht umgesetzt wurden.

Die Unfälle entwickeln sich in Donzdorf zur endlosen Geschichte. Wie in jedem Winter sind ALLE Schranken mittlerweile für den Winterdienst halbseitig geöffnet. Dies bleibt nun so bis März oder April, auch wenn zwischendurch schönstes Fahrradwetter herrschen sollte (dasselbe ist im Sommer laut Ordnungsamt trotzdem unverantwortlich). Pech für den jüngst verunglückten Radfahrer: Für ihn kam die Öffnung ein paar Tage zu spät.

Laut Rückmeldungen von anderen ADFC-Kreisverbänden hält Donzdorf möglicherweise einen Deutschland-Rekord: 11 Sperren auf 1,5 km (davon 8 Stück auf 800 Metern) sind andernorts bisher nicht bekannt. Wegen der Unfallträchtigkeit wurden viele Barrieren mittlerweile abgebaut (in der Region z.B. auf dem Klapperle-Radweg GP-Schwäbisch Gmünd). Bei neuen Radwegen wird inzwischen fast gänzlich auf Umlaufsperren verzichtet (z.B. Geislingen). Eine mit dem gräflichen Anwesen vergleichbare Situation dürfte deutschlandweit einmalig sein.

Hätte sich Bürgermeister Stölzle vor gut 15 Jahren durchgesetzt, dann gäbe es heute eine Erschließungsstraße für Autos anstelle des Radwegs (eine Bürgerinitiative hat dies damals verhindert). Abschließend sei deshalb die Frage erlaubt, ob die Privatzufahrt zum gräflichen Anwesen auch in diesem Fall vorfahrtberechtigt wäre.

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https://goeppingen.adfc.de/artikel/schwerer-unfall-eines-radfahrers-an-umlaufsperre-auf-lautertal-radweg

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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