Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Göppingen

Fahrradstraße in der Wilhelmstraße Eislingen

Fahrradstraße in der Wilhelmstraße Eislingen © ADFC Göppingen, Dirk Messer

Neue Fahrradstraße in Eislingen

In der Eislinger Wilhelmstraße wurde im Juni die erste Fahrradstraße im Rahmen des künftigen Radschnellweg Fils (RS14) eingerichtet. Was ist eine Fahrradstraße und was gilt dort?

Fahrradstraßen sind eigentlich nichts Neues. Eingerichtet werden dürfen sie grundsätzlich seit Mitte der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts. Im Landkreis Göppingen gab es in Süßen schon einmal den Versuch, eine Fahrradstraße in der Hochstraße zu etablieren und in Faurndau existiert in der Richard-Wagner-Straße ein kurzes Stück, das man mit viel Wohlwollen als solche bezeichnen darf. Außerdem ist in Bad Boll eine Fahrradstraße im Blumhardtweg geplant. Die jetzt neu als Fahrradstraße ausgewiesenen 750 m in der Wilhelmstraße / Rosenstraße in Eislingen sind hingegen genau "im Sinne des Erfinders" umgesetzt worden.

Den Verkehrsteilnehmern ist aber häufig nicht ganz klar, was das Verkehrszeichen für sie bedeutet. Groß sind zum Teil die Ängste der (nichtradelnden) Menschen vor den "Gefahren" der "schnell" fahrenden Radfahrerinnen und Radfahrer und die Sorge, dass man als Anlieger nicht mehr in die Straße mit dem Auto einfahren darf. Das gilt vor allem auch im Hinblick auf den zukünftigen Radschnellweg im Filstal (RS14) von Reichenbach nach Süßen. Dieses Phänomen kommt häufig vor, wenn in einer Gegend zum ersten Mal eine neue Radverkehrsinfrastruktur wie Fahrradstraßen und -zonen oder Radschnellwege eingeführt werden. Dies ist das zum Teil verständliche Unbehagen des Menschen vor dem Neuen und Unbekannten. Daher soll dieser Artikel neben dem Informieren auch dem Aufklären dienen.

Im blauen Medienkasten unten bzw. rechts sind Links zu den Erfahrungen mit Fahrradstraßen in Esslingen und Stuttgart aufgelistet.

Der folgende Auszug aus einem Beitrag des ADFC Hamburg vom Mai 2022 zum Thema Fahrradstraße, stellt alle wesentlichen Informationen übersichtlich und verständlich erklärt dar. Den vollständigen Artikel gibt es hier

Verkehrszeichen Fahrradstraße
Verkehrszeichen Fahrradstraße © wikipedia/public domain

Eine Straße wird durch das Verkehrszeichen 244.1 zur Fahrradstraße.

Die StVO bestimmt, welche Verkehrsregeln in einer Fahrradstraße gelten:

»Ge- oder Verbote

1. Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt.

2. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.

3. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.

4. Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.«

(Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung, Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen, gültig seit 01.04.2013)

Eine Fahrradstraße ist also ein Sonderweg für den Radverkehr und Radfahrenden vorbehalten. Sie dürfen auf einer Fahrradstraße auch dann nebeneinander fahren, wenn Autos deswegen langsamer fahren müssen. An Kreuzungen und Einmündungen gilt rechts vor links, wenn es nicht anders geregelt ist. Für das Halten und Parken gelten dieselben Regeln wie in anderen Straßen.

Kfz-Verkehr ist in der Fahrradstraße nur dann erlaubt, wenn ein Zusatzzeichen wie »Anlieger frei« oder »Kfz frei« das so regelt. Auto- und Motorradfahrer*innen sind dann quasi Gäste und müssen sich dem Radverkehr anpassen.

Im städtischen Raum müssen auf der Fahrradstraße auch die Anlieger*innen mit dem Auto fahren können und die Geschäfte erreichbar sein. Darum wird fast immer das Zusatzschild »Anlieger frei« ergänzt. Es dürfen hier also die Personen mit Auto oder Motorrad fahren, die auf den anliegenden Grundstücken wohnen oder mit den anliegenden Grundstücken in Kontakt treten wollen – zum Beispiel um jemanden zu besuchen, ein Paket abzugeben oder den Abfluss zu reparieren.

Wozu gibt es Fahrradstraßen?

Fahrradstraßen werden dort eingerichtet, wo viel Radverkehr vorhanden ist, erwartet wird oder gebündelt werden soll. Sie haben also denselben Zweck wie Hauptverkehrsstraßen für Kfz. Gleichzeitig bieten sie oft parallele Routen zu viel befahrenen Hauptverkehrsstraßen an, die idealerweise komfortabel, lärmfrei und ohne störende Wartezeiten an Ampeln gutes Vorankommen mit dem Fahrrad sichern. Da hier nur langsam gefahren werden kann und der Radverkehr Vorrang hat, sind Fahrradstraßen für den Autodurchgangsverkehr nicht attraktiv. Nutznießer sind also auch die Anwohner*innen, da der geringe Autoverkehr in Fahrradstraßen das Wohnumfeld verbessert.

Wie ist die Vorfahrt geregelt?

In einer Fahrradstraße gilt rechts vor links, wenn es nicht anders angeordnet ist oder die Bauweise der Einmündungen es anders regelt. Allerdings gilt folgende Maxime: »Grundsätzlich sollen auf der Fahrradstraße fahrende Verkehrsteilnehmer vorfahrtberechtigt sein.« (Senat in der Drucksache 21/12872 vom 08.05.2018).

Was gewinnen die Anwohner*innen?

Das Wohnen an einer Fahrradstraße ist wie das Wohnen in einer Tempo-30-Zone: Wenig Autoverkehr und langsame Geschwindigkeiten sorgen für Ruhe und ein angenehmes Wohnumfeld. Kinder können wieder draußen spielen. Und Anwohner werden weiterhin die Möglichkeit haben, mit dem eigenen Auto das Grundstück zu erreichen – nur der Parktourismus entfällt. In Hamburg geht die Einrichtung neuer Fahrradstraßen i. d. R. mit einer deutlichen Aufwertung des gesamten Straßenraums einher: attraktive Nebenflächen für Fußgänger*innen, Berücksichtigung der Belange von Personen mit Mobilitätseinschränkung (Blinde, Rollatorbenutzer, Rollstuhlfahrer), höhere Verkehrssicherheit in Einmündungsbereichen.

Wie wirkt sich die Fahrradstraße auf den Wirtschaftsverkehr aus?

Der Wirtschaftsverkehr profitiert durch Fahrradstraßen. Handwerker und Lieferdienste können selbstverständlich die Grundstücke weiterhin erreichen, der Schwerlastverkehr nutzt sowieso eher das Hauptstraßennetz. Der wichtigste Wirtschaftsverkehr – der Einzelhandel und seine Kunden – profitiert sogar von der Fahrradstraße: Untersuchungen wie »Clever einkaufen mit dem Rad« (http://www.einkaufen-mit-dem-rad.de/index.shtml) haben gezeigt, dass Fahrradkunden die besten Kunden für den Einzelhandel im Stadtteil sind. Auch wenn jeder einzelne Einkauf nicht sehr groß ist: Sie kaufen häufig ein und fahren nicht zum Discounter auf der grünen Wiese. Damit sind sie gerade für den Einzelhandel in Wohngebieten ein interessanter Kundenkreis, der sich durch komfortable Angebote zum Fahrradparken, Lieferdienste für schwere Einkäufe oder einen Fahrradhängerverleih noch stärker binden lässt.

Bei der Umgestaltung einer Tempo-50-Straße in eine Fahrradstraße ergeben sich zusätzliche Vorteile für die Gewerbetreibenden. Autofahrer*innen, die die Straße für ihren Weg von A nach B nutzen, haben selten Interesse, spontan anzuhalten und sich ein Schaufenster anzusehen und einzukaufen. Das ist im Radverkehr aufgrund der niedrigeren Geschwindigkeit und des unkomplizierten Anhaltens anders. Es gilt die alte Geschäftsfrauenweisheit: »Nicht Autos kaufen ein, sondern Menschen«.

Welche langfristigen Auswirkungen sind zu erwarten?

Langfristig betrachtet sind Fahrradstraßen auch ein Anti-Stau-Instrument für den Autoverkehr: Mit Instrumenten wie Fahrradstraßen, Velorouten usw. wird das Radfahren attraktiver. Menschen, die heute noch Auto fahren, werden dann zumindest gelegentlich aufs Rad umsteigen.

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