Fahrradparkplatz

Fahrradparkplatz © ADFC Göppingen

ADFC-Fahrradparkplätze: Eine kleine Erfolgsgeschichte – dank Eurer Hilfe

Der Wäschenbeurer Pfingstmarkt wird manchen Augenzeugen in Erinnerung bleiben: An einem einzigen Tag wurden dort 730 Fahrräder in unsere Obhut gegeben ...

... Und man muss es bei aller Bescheidenheit so formulieren: Das Parkplatzpersonal wurde überschüttet mit „Lob und Dank“ - von Nutzern, Passanten und vom Bürgermeister.

Bei unseren ersten beiden Parkplätzen im Jahr 2016 war das noch ganz anders: Wir mussten in Süßen und Donzdorf fast darum betteln, uns bei den Stadtfesten beteiligen zu dürfen. In beiden Fällen bekamen wir stiefmütterliche Plätze zugewiesen, die sich schon nach wenigen Stunden als viel zu klein erwiesen.

Heute sieht das anders aus: Der ehemalige Bittsteller ADFC bekommt so viele Anfragen von Kommunen, dass er mangels ausreichender Man- und Womanpower oft schweren Herzens absagen muss. Wir könnten locker an jedem Wochenende auf einer oder sogar zwei Veranstaltungen teilnehmen. Wenn die Zahl unserer Helferinnen und Helfer unbegrenzt wäre. Ist sie aber nicht.

Trotzdem darf man wohl von einer kleinen Erfolgsgeschichte sprechen, die noch nicht zu Ende geschrieben scheint. Unsere diesjährige Premiere in Wäschenbeuren lässt das jedenfalls vermuten.

Die kleine Erfolgsgeschichte war nur dank der Hilfe unserer freiwilligen Helfer/innen und Helfer möglich. Allen, die schon das eine oder andere Mal dabei waren, an dieser Stelle nochmal herzlichen Dank.

Und nach so viel Pathos kommt jetzt natürlich das dicke Ende: Der Hinweis auf die nächsten Veranstaltungen.

Die heiße Phase steht bevor – mit den Stadtfesten in Süßen (8. + 9.7.) und Donzdorf (22. + 23.7.), gefolgt vom Rechberghausener Gartenmarkt 12. + 13.8.).

Wenn Ihr ein kleines bisschen (oder auch ganz viel) Zeit habt, dann dürft Ihr Euch sehr gern mit einem Hilfsangebot bei mir melden.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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