Einkaufen mit dem Rad

Einkaufen mit dem Rad © ADFC/Katz

Innenstadtverkehr schadet dem Einzelhandel

Verkehrsberuhigte Innenstädte sind wir rauchfreie Gaststätten: Vor der Einführung sind alle dagegen, danach sind alle dafür. Der ADFC befürwortet deshalb auch im Interesse des Göppinger Einzelhandels den Pilotversuch zur autofreien Innenstadt

Die NWZ hat am 24.12. über einen Briefwechsel zwischen dem Göppinger Rathauschef Alex Maier und dem Marketingverein „Göppinger City“. Der Verein fürchtet auch bei einer nur teilweise autofreien Kernstadt negative Auswirkungen auf die Umsätze der Betriebe.

Die Befürchtungen des Marketingvereins stehen allerdings im Widerspruch zu vielen Studien und Praxiserfahrungen zur Innenstadtbelebung. Anders als gern vermutet, profitieren Einzelhändler nicht von Kfz-Parkplätzen direkt vor der Ladentür. Im Gegenteil: Weniger Parkplätze bringen Wachstum beim Fuß- und Radverkehr. Das lockt mehr Kunden in die Innenstadt und sorgt für Umsatzzuwachs.

Die Studien zeigen, dass durch Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung die Umsätze im Einzelhandel um bis zu 20% steigen. An einigen Standorten ist der Umsatzzuwachs sogar noch höher. Auch der Anteil von leerstehenden Geschäftslokalen nimmt ab, wenn weniger Parkplätze die Innenstadt verstopfen.

Selbstverständlich gelten diese Zahlen nicht für den Baumarkt auf der grünen Wiese. Aber sie treffen exakt für jene Innenstadtlagen zu, die zum Pilotprojekt gehören sollen. Das Institut für Trend- und Zukunftsforschung (ITZ) stellt dazu fest, dass „der Handel die Bedeutung von Autofahrern und Parkplätzen überschätzt.“

Das ITZ bestätigt außerdem eine Analyse der AGFK (Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen) Bayern. Die AGFK kommt zu dem Ergebnis, dass „der innerstädtische Einzelhandel durch autogerechte Verbraucherparks auf der grünen Wiese und den Onlinehandel stark unter Druck geraten ist. Hier müssen Gegenmittel gefunden werden. Die Stadt autogerecht zu gestalten, kann nicht der richtige Weg sein, da sie nie so autogerecht sein kann, wie der Verbraucherpark auf der grünen Wiese. Mit Hinblick auf das heutige „Shoppen“, das „oft auch Freunde treffen, Kaffee trinken und Essen gehen oder sich einfach durch die Stadt treiben lassen“ impliziert, müssen der Einzelhandel und die Innenstadt an sich also an ihrer Attraktivität arbeiten.“

Attraktive Innenstädte entstehen aber nur dann, wenn das PKW-Aufkommen reduziert wird und dadurch mehr Menschen aufs Rad steigen oder zu Fuß durch die Stadt flanieren.

Die Mitgliedsbetriebe des Marketingvereins lehnen Autoverbote in der Innenstadt ab und setzen stattdessen auf Anreize, das Auto stehen zu lassen. Zu den wichtigsten Anreizen zählt aber nachweislich eine attraktive und sichere Fahrrad-Infrastruktur. Autofreie Zonen sind Voraussetzung, damit sich Menschen sicher fühlen und vom Auto aufs Fahrrad umsteigen.

Der Umstieg aufs Fahrrad wirkt sich enorm positiv auf den Parkplatzmangel aus, denn ein Auto benötigt denselben Parkraum wie zehn Fahrräder.

Der Auto-Parkplatz vor der eigenen Ladentür wird deshalb leider immer noch von vielen Einzelhändlern als Umsatzgarant missverstanden. Tatsächlich befinden sich aber die 1a-Lagen des Einzelhandels nicht an viel befahrenen Straßen befinden, sondern in der Fußgängerzone. Das Ladensterben findet hingegen in den angrenzenden, von Autos zugeparkten Straßen statt.

Das Pilotprojekt ist deswegen aus Sicht des ADFC eine wichtige Maßnahme, um die Innenstadt für Einzelhandel und Gastronomie zukunftsfähig zu machen.

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https://goeppingen.adfc.de/artikel/innenstadtverkehr-schadet-dem-einzelhandel-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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