Stadtradeln im Kreis Göppingen: Ab 5. Juni zählt wieder jeder Kilometer

Vom 5. - 25.06. beteiligt sich der Kreis Göppingen zum 6. Mal an der jährlichen Kampagne Stadtradeln. 2020 nahmen fast 1.500 Personen aus dem Kreis Göppingen teil. Der ADFC will dazu beitragen, dass auch dieses Jahr wieder eine neue Rekordmarke fällt

Stadtradeln soll die Menschen motivieren, öfter aufs Rad zu steigen: „21 Tage Radkilometer sammeln für Radförderung, Klimaschutz und Lebensqualität“ lautet das Motto der Kampagne. Mitmachen können alle Bewohner des Landkreises, und die Aufgabe ist bestechend einfach: Die Teilnehmer notieren 3 Wochen lang alle Kilometer, die sie per Rad zurücklegen. Um die Kilometer zu erfassen, melden sie sich bei einem Team an oder gründen selbst eine eigene Gruppe.

Die besten Teams des Landkreises werden prämiert, Preise gibt es außerdem auch für die bundesweit fahrradaktivsten Kommunen. Mehr als eine halbe Million Teilnehmer/innen beteiligten sich 2020 bundesweit an der Veranstaltung, im Kreis Göppingen machten 1.497 Radelnde mit.

Stadtradeln verfolgt ein verkehrspolitisches Ziel und will zeigen, wie viele Menschen schon heute im Alltag mit dem Fahrrad unterwegs sind. Damit aber noch mehr Menschen dauerhaft vom Auto aufs Rad umsteigen, braucht es aber eine Radinfrastruktur, mit der sie schnell und sicher ans Ziel kommen.

Um auf die Bedürfnisse der Radfahrenden aufmerksam zu machen, richtet sich die Aktion deshalb auch Kommunalpolitiker/innen. Sie sind die Entscheidungsträger, wenn es um die Radinfrastruktur vor Ort geht. Bei Stadtradeln können sie selbst die Lenkerperspektive einnehmen. 2020 waren im Kreis Göppingen insgesamt 46 Mitglieder von Kreis- und Gemeinderäten in die Pedale getreten.

Aber nicht nur Kommunalpolitiker, sondern alle Fahrradbesitzer von 1 bis 111 Jahren sind aufgerufen, sich einem Team anzuschließen oder selbst eines zu gründen. Bis heute sich (Stand: 25. Mai) schon über 100Teams angemeldet. Die Teilnahme ist auch bei den 3 ADFC-Teams Göppingen, Geislingen und Lautertal-Mittlere Fils möglich, eine Vereinsmitgliedschaft ist dazu nicht erforderlich.

Stadtradeln soll aber in erster Linie nicht als Leistungswettbewerb verstanden werden. Auch wer in 3 Wochen nur einmal mit dem Rad zum Bäcker fährt, darf und soll mitmachen. Denn in erster Linie soll die Kampagne den Menschen Lust auf Radfahren machen. Damit verbunden ist auch die Forderung an alle Kommunen, die Infrastruktur konsequent zu verbessern, damit Radverkehr sicherer und attraktiver wird.

Wie melde ich mich an?
Ihr könnt Euch selber online registrieren und die Kilometer dann im Radkalender eintragen. Einfach bei www.stadtradeln.de
anmelden (Kommune: Göppingen, Landkreis / Team ADFC  (Göppingen, Lautertal oder Geislingen).


https://goeppingen.adfc.de/pressemitteilung/stadtradeln-im-kreis-goeppingen-ab-5-juni-zaehlt-wieder-jeder-kilometer

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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