Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Göppingen

Schutzstreifen

Schutzstreifen © ADFC Baden-Württemberg

Die Mär vom sicheren Schutzstreifen

Das Landesverkehrsministerium will die bislang nur innerorts zulässigen Radschutzstreifen in naher Zukunft auch auf Landstraßen weitgehend erlauben.

Aus Sicht des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) eine Maßnahme, die auf Kosten der Sicherheit von Radfahrenden geht und den Bau echter, sicherer Radinfrastruktur verhindert.

Radschutzstreifen, also eine gestrichelte Linie am Fahrbahnrand, sind für Radfahrende weder objektiv noch subjektiv sichere Radinfrastruktur. Dass der geplante Einsatz von Schutzstreifen außerorts auf Grundlage einer methodisch mangelhaft durchgeführten Untersuchung begründet wird, wird vom ADFC ebenso kritisiert wie die einseitige Interpretation der Daten und das Ignorieren bekannter Studienergebnisse. „Schutzstreifen bedeuten nachweislich keinen Sicherheitsgewinn für Radfahrende.“, kritisiert die ADFC-Landesvorsitzende Gudrun Zühlke den Vorstoß der Landespolitik.

Gute Radinfrastruktur muss sicher sein

Für den ADFC Baden-Württemberg hat die Sicherheit von Radfahrenden die höchste Priorität. „Nur bei geringen Kfz-Geschwindigkeiten, ausreichendem Überholabständen und geringer Kfz-Menge, möglichst ohne Schwerverkehr, ist Radfahren sicher.“, sagt Gudrun Zühlke. Dies muss auch für Schutzstreifen gelten und darf nicht zugunsten anderer Ziele wie schnelle, einfache Lückenschlüsse im Radnetz geopfert werden. „Wir möchten verhindern, dass Kommunen sich um Investitionen in sichere Radinfrastruktur drücken und stattdessen mit Farbe auf der Straße Sicherheit suggerieren“, gibt Zühlke zu bedenken.

Nachgewiesen und ignoriert: Schutzstreifen sind keine sichere Infrastruktur

Die vielzählig vorhandenen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Schutzstreifen werden vom Land und in der zugrundeliegenden Studie der AGFK BW ignoriert und fahrlässig fehlinterpretiert.

Aus wissenschaftlichen Studien zu Abstandsmessungen bei Überholvorgängen von Kfz gegenüber Radfahrenden ergibt sich z.B., dass auf schmaler Radinfrastruktur, zu der Schutzstreifen gezählt werden, ein sicherer Überholabstand (außerorts 2 Meter) bei den meisten Überholvorgängen nicht eingehalten wird. Die Wahrscheinlichkeit gefährlicher Überholvorgänge steigt also auf Straßen mit markierten Schutzstreifen.

Aus dem Fahrrad-Monitor ist außerdem bekannt, dass (1) zu viel Verkehr, (2) rücksichtslose Autofahrende und (3) zu wenige separate Radwege die drei meist genannten Gründe für ein Gefühl der Unsicherheit im Radverkehr sind. Der nun geplante Einsatz von Schutzstreifen zementiert diese Hemmnisse – auch weil viele Autofahrer*innen „spurtreu“ überholen und sich lediglich an der gestrichelten Linie und nicht am vorgeschriebenen Überholabstand orientieren. Die Studie der AGFK BW, die dem Entschluss des Verkehrsministeriums zur Ausweitung der Anwendungsmöglichkeiten von Schutzstreifen zugrunde liegt, zeigt, dass sich 90% der Autofahrenden an Schutzstreifen nicht regelkonform verhalten. „Der Schutzstreifen ist nur theoretisch eine sichere Lösung für den Radverkehr. Statt Schutzstreifen zur sicheren Lösung zu verklären, müssten bei solchen Ergebnissen alle Alarmglocken im Ministerium läuten.“, sagt die ADFC-Landesvorsitzende.

Methodische Mängel & Fehlinterpretationen

Dass Schutzstreifen eine sichere Führungsform für den Radverkehr sind, beweist weder die von der AGFK BW vorgelegte Studie noch vorhergehende wissenschaftliche Untersuchungen in Deutschland. „Die Interpretation der Ergebnisse ist haarsträubend und wir gewinnen den Eindruck, dass man mit dieser Untersuchung unbedingt ein bestimmtes Ergebnis unterstreichen wollte.“ erklärt Gudrun Zühlke.

In der Bewertung werden sicherheitsrelevante Bewertungskriterien wie z.B. gefährliche Überholmanöver gleich stark gewichtet wie das Kriterium der steigenden Radverkehrszahlen. Darüber hinaus werden weiter rechts am Straßenrand fahrende Radfahrer und Radfahrerinnen positiv bewertet, obwohl die Sichtbarkeit von Radfahrenden nachweislich abnimmt, je weiter rechts am Fahrbahnrand gefahren wird. Außerdem werden Überholabstände mit mindestens 1,5 Metern Abstand als korrekt angenommen, obwohl außerorts ein Überholabstand von 2 Metern gilt – ein Wert, der bereits zum Zeitpunkt der Studie bekannt, nur noch nicht rechtsgültig war.

Wenig hilfreich ist aus Sicht des ADFC Baden-Württemberg auch der Vergleich von Radverkehrsmengen im Sommer und Herbst, ohne Berücksichtigung der Wetterverhältnisse und andere äußerer Einflüsse. Bedauerlich ist, dass eine Befragung der Nutzerinnen und Nutzer der getesteten Infrastruktur nicht vorgenommen wurde.

Ziele der Landespolitik rücken in weite Ferne

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg suggeriert mit seiner Ankündigung zur Ausweitung der Anwendungsfälle für Schutzstreifen außerorts, dass mit Schutzstreifen schnell ein sicheres und attraktives Radnetz geschaffen werden kann und das Radverkehrsaufkommen damit gesteigert wird.

„Der Einsatz von Schutzstreifen ist allerdings nur ein vermeintlicher Lückenschluss im Radnetz des Landes. Außer Acht gelassen werden vom Land Aspekte der Radverkehrssicherheit und die damit verbundene Akzeptanz der Schutzstreifen. Ein Radverkehrsanteil von 20 Prozent wird damit nicht wahrscheinlicher,“ fasst Zühlke zusammen.

Link:

https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/land-ermoeglicht-fahrradschutzstreifen-ausserorts

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